You searched for Wohnungslosigkeit - Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn https://strengmann-kuhn.de/ Wed, 04 Sep 2024 14:09:55 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=6.7.2 https://strengmann-kuhn.de/wp-content/uploads/2020/06/strengmann-kuhn-bild-logo.svg You searched for Wohnungslosigkeit - Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn https://strengmann-kuhn.de/ 32 32 Obdachlosigkeit https://strengmann-kuhn.de/themen/obdachlosigkeit/ Wed, 19 Jun 2024 07:09:18 +0000 https://strengmann-kuhn.de/?page_id=6163 Obdachlosigkeit Wohnen ist ein Menschenrecht. In Deutschland leben aber zigtausende Menschen auf der Straße, nach Schätzungen sind mindestens 30-50.000 obdachlos. Das ist ein Skandal in einem so reichen Land wie Deutschland, den wir überwinden müssen. Noch viel mehr Menschen  hunderttausende, sind wohnungslos, leben ohne eigene Wohnung in öffentlichen Unterkünften oder bei Freund*innen und Bekannten. Wohnungslosigkeit […]

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Obdachlosigkeit

Wohnen ist ein Menschenrecht. In Deutschland leben aber zigtausende Menschen auf der Straße, nach Schätzungen sind mindestens 30-50.000 obdachlos. Das ist ein Skandal in einem so reichen Land wie Deutschland, den wir überwinden müssen. Noch viel mehr Menschen  hunderttausende, sind wohnungslos, leben ohne eigene Wohnung in öffentlichen Unterkünften oder bei Freund*innen und Bekannten. Wohnungslosigkeit und Obdachlosigkeit sind drängende Themen dieser Zeit. Die Ursachen sind vielfältig. Zu wenig bezahlbarer Wohnraum, steigende Mieten, Hürden beim Zugang zu Sozialleistungen und materielle Armut sorgen dafür, dass Menschen ihre Miete nicht bezahlen können und verschärfen die schwierige Situation von Menschen, die ihre Wohnung verloren haben oder kurz davor stehen. Eine Trennung, ein Jobverlust, eine Krankheit. Niemand ist gefeit vor unerwarteten Entwicklungen des Lebens.

Es ist meiner Ansicht nach fundamental, das Menschenrecht auf Wohnen auf allen politischen Ebenen zu fördern und dieses Recht entsprechend umzusetzen: im Bund, den Ländern und in den Kommunen. Alle Menschen, die hier in Deutschland ihren Wohnsitz haben steht die Unterstützung staatlicher Institutionen zu. Dabei spielt keine Rolle, ob diese Menschen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder nicht. Es spielt keine Rolle, ob sie aus einem benachbarten EU-Staat eingewandert, oder aus einem Kriegsgebiet nach Deutschland geflüchtet sind. Ein Dach über dem Kopf zu haben ist ein Existenzbedürfnis eines jeden Menschen, egal welcher Herkunft.

Als Armutsforscher bin ich nicht nur fachlich im Bilde, welche Ursachen und Folgen (verdeckte) langfristige Armutserfahrungen für jeden Einzelnen und die Gesellschaft als Ganzes haben. Als Mensch und als Politiker treibt es mich an, Straßenobdachlosigkeit als extreme Form der Armut dauerhaft zu überwinden. Ich bin froh, dass wir es durchgesetzt haben, dass sich die Bundesregierung vorgenommen hat, dass bis 2030 zu schaffen.

Seit vielen Jahren haben wir Grüne immer wieder gefordert, dass der Bund Verantwortung für die Problemlage wohnungs- und obdachloser Menschen übernimmt. Die vorherigen Bundesregierungen haben sich stets aus der Verantwortung gestohlen und auf die Länder und Kommunen verwiesen. Außerdem habe man keine aussagekräftigen Daten zu Ausmaß und Ursachen. Lange forderten wir daher eine deutschlandweite Statistik. In der letzten Wahlperiode war es endlich soweit. Der Deutsche Bundestag stimmte einem Gesetzentwurf zu, der erstmals statistische Daten zu Ausmaß und Ursachen der Wohnungslosigkeit erfassten sollte.
Ebenfalls eine aus grüner Sicht zentrale Forderung für die bundespolitische Ebene, die wir seit Jahren vertreten haben: ein nationaler Aktionsplan zur Bekämpfung und Vermeidung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit. Wir konnten im Rahmen der Koalitionsvereinbarungen 2021 durchsetzen, dass so ein nationaler Aktionsplan von der Bundesregierung – gemeinsam mit Ländern und Kommunen sowie Sozialverbänden und Wohnungslosigkeitserfahrenen – erarbeitet werden soll. Nun, fast drei Jahre später, haben wir diesen Plan, dessen konsequente Umsetzung wir begleiten werden. Aber das ist nicht das Ende der Fahnenstange, vielmehr ist es ein Startschuss für einen längeren politischen Marathonlauf. Insbesondere die Maßnahmen müssen im Laufe der Zeit konkretisiert, ergänzt sowie ausgeweitet und mit ausreichend finanziellen Mitteln hinterlegt werden. 
Wir Grüne schauen insbesondere gerne Richtung Finnland, wenn es um die Bekämpfung von Obdachlosigkeit geht. Dort – und mittlerweile auch in verschiedenen Modellprojekten in Deutschland – sehen wir immer wieder die erstaunliche Wirkung des Housing-First Konzeptes. Menschen erstmal dabei zu unterstützen eine eigene Wohnung zu finden, und dann, Hand in Hand sozialarbeiterische bzw. Beratungen anzubieten, freiwillig und auf Augenhöhe. Das entspricht unserem Verständnis von Selbstwirksamkeit und einem inklusiven Sozialstaat, wie wir ihn uns wünschen. Daher fordern wir den deutschlandweiten, flächendeckenden Ausbau von Housing First überall dort wo es vor Ort gebraucht und gewünscht ist.

Aktuelle Beiträge zum Thema Obdachlosigkeit

Videos zum Thema Obdachlosigkeit

Parlamentarisches

Hier finden Sie aktuelle Reden, Parlamentarische Initiativen, Fraktionsbeschlüsse und Persönliche Erklärungen zum Thema Obdachlosigkeit.

Pressemitteilungen

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Rede | Nationaler Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit https://strengmann-kuhn.de/rede-nationaler-aktionsplan-gegen-wohnungslosigkeit/ Fri, 14 Jun 2024 14:01:24 +0000 https://strengmann-kuhn.de/?p=6195 Den „Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit 2024“ hat der Bundestag am Freitag, 14. Juni 2024, erstmals beraten.

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Rede im Deutschen Bundestag am 14.06.2024 Tagesordnungspunkt 21

Protokoll:

Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Abgeordnete! Wohnen ist ein Menschenrecht; aber in Deutschland leben Hunderttausende Menschen, die keine eigene Wohnung haben, und Zigtausende Menschen leben sogar auf der Straße. Laut Nationalem Aktionsplan sind es – die Zahl ist schon genannt worden – über 37 000, manche Schätzungen gehen auch in Richtung 50 000. Das ist eigentlich eine Schande für ein so reiches Land. Das ist ein Skandal. Diese Regierung geht endlich daran, diesen Skandal zu überwinden.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP)

Ich kenne das von früheren Bundesregierungen. Die haben immer gesagt: Wir sind gar nicht zuständig, das machen die Länder und die Kommunen. – Dann gab es, Gott sei Dank, endlich eine Statistik. Aber Maßnahmen, um überhaupt alle Akteurinnen und Akteure an einen Tisch zu bringen, hat es nicht gegeben. Das ist der entscheidende Schritt, der jetzt gegangen werden muss. Wir haben das Ziel ausgegeben, bis 2030 Wohnungslosigkeit und Obdachlosigkeit zu überwinden. Das ist großartig. Es ist ein Ziel, das schwer zu erreichen ist; aber wir müssen das probieren.

Dazu gehören viele: Bund, Länder, Gemeinden, dazu gehört Wohnungspolitik, aber auch Sozialpolitik. Wir müssen Armut stärker verringern, damit die Menschen sich die Wohnungen leisten können. Wir brauchen eine bessere Unterstützung von EU-Bürgerinnen und EU-Bürgern, leichteren Zugang zu Sozialleistungen.

(Zuruf der Abg. Carolin Bachmann (AfD))

Es ist eine große Gruppe von Menschen, die obdachlos sind, weil sie keinen Zugang zu Sozialleistungen haben. Auch das müssen wir unbedingt angehen.

Und wir müssen Housing First – der Begriff ist schon ein paarmal genannt worden – endlich in die Fläche bringen. Es gibt genügend Modellprojekte, die super sind. Wichtig ist, dass jedem Menschen eine Wohnung angeboten wird. Das ist ein wichtiges Ziel, um tatsächlich Wohnungslosigkeit zu überwinden.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Geschätzte Kollegin Lay, was den Aktionsplan angeht: Das sind ja keine 300 Seiten mit allen Maßnahmen, die es so gibt, und einer genauen Angabe, bis wann das alles umgesetzt wird, sondern es geht um einen Prozess, an dem all diese Gruppen beteiligt sind. Ganz besonders wichtig für uns ist, dass auch die Betroffenen selber dabei sind. Die Selbstvertretung von Wohnungslosen ist in dem bisherigen Verfahren auch gegeben. Es ist enorm wichtig, dass die Menschen, die von Wohnungslosigkeit betroffen sind, mitreden können, wenn es um die Vermeidung von Wohnungslosigkeit geht.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Brian Nickholz (SPD) und Philipp Hartewig (FDP))

Dieser Aktionsplan ist noch nicht die komplette Lösung, aber er ist ein Start. Wenn alle Beteiligten mitmachen – die Vorschläge liegen auf dem Tisch -, wenn die Maßnahmen umgesetzt werden und der politische Wille auf allen Ebenen da ist, dann können wir es schaffen, Obdachlosigkeit und Wohnungslosigkeit in Deutschland zu überwinden.

Vielen Dank.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP)

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Kurzbewertung | Nationaler Aktionsplan zur Überwindung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit bis 2030 – Ein Startschuss für einen Marathon https://strengmann-kuhn.de/kurzbewertung-nationaler-aktionsplan-gegen-wohnungs-und-obdachlosigkeit-bis-2030-ein-startschuss-fuer-einen-marathon/ Fri, 26 Apr 2024 09:06:09 +0000 https://strengmann-kuhn.de/?p=6100 Am 24.4.2024 hat das Bundeskabinett den Nationalen Aktionsplan zur Überwindung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit (NAPW) verabschiedet. Wir Grüne fordern schon seit Jahren so einen Plan. Hier gibt es eine erste fachliche Kurzbewertung von mir.

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Wir Grüne im Bundestag begrüßen ausdrücklich die Verabschiedung des Nationalen Aktionsplans gegen Wohnungs- und Obdachlosigkeit (NAPW) im Bundeskabinett. Wir freuen uns, dass unsere grüne Forderung nach vielen Jahren aufgegriffen wurde. Der Nationale Aktionsplan  ist Teil eines wichtigen gemeinsamen politischen Bekenntnisses der Ampel: Erstmals übernimmt der Bund eine Mitverantwortung bei der Bekämpfung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit, indem er die Akteur*innen aus Ländern, Kommunen, Verbänden und (ehemals) Betroffenen an einen gemeinsamen Tisch holt und Ideen und Maßnahmen entwickelt, und so eine wichtige, nicht nur koordinierende Rolle übernimmt. In den Vorgängerregierungen wurde stets auf die Zuständigkeiten der Länder und Kommunen verwiesen und zogen  sich so fein aus der Affäre. Damit soll nun Schluss sein. Dieses gemeinsame politische Bekenntnis unter Federführung des Bundes, ist ein großer Schritt nach vorne.

Der NAPW ist ein Startschuss mit einem hohen Ziel – die Wohnungs- und Obdachlosigkeit bis 2030 – überwinden zu wollen. Er ist ein Handlungsleitfaden sowie der Beginn eines Prozesses, der das Ziel in Etappen erreichen soll. Anderes wäre angesichts der Aufgabe auch nur schwer vorstellbar. Und so wunderbar der vom Kabinett beschlossene NAPW seiner Intention nach ist, der vorgelegte Plan enthält aus grüner Sicht noch Lücken. Wir Grüne würden uns wünschen, wenn die Analyse noch etwas tiefer ginge, vor allem aber, was die politischen Schlussfolgerungen aus der Analyse angeht.

Sehr gut ist, dass bei den so genannten besonderen Bedarfsgruppen Jugendliche/junge Erwachsene, Frauen sowie „Menschen mit (familiärer) Einwanderungsgeschichte“ genannt werden. Häufig wird bei wohnungslosen und obdachlosen Menschen an alleinstehende Männer gedacht. Männer sind in der Tat immer noch in der Mehrheit. Es werden aber zunehmend auch Frauen wohnungslos und sie haben eine Reihe spezieller Probleme, auf die ein Nationaler Aktionsplan Antworten finden muss. Auch die jungen Wohnungslosen sind eine besondere Gruppe mit besonderen Ursachen, für die es gezielte Maßnahmen bedarf. Bei den Menschen „mit Einwanderungsgeschichte“ sollte meines Erachtens stärker differenziert werden, zwischen Geflüchteten, Menschen die schon länger hier leben und den EU-Bürger*innen, weil sich die Ursachen und Lagen dieser drei Gruppen sehr unterscheiden.  EU-Bürger*innen bilden die größte Gruppe unter den nicht untergebrachten wohnungslosen Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit. (insgesamt 56 Prozent, S. 11) Durch den fast vollständigen Ausschluss von Sozialleistungen im Jahr 2016 hat sich Problematik verschärft. Vor allem Frauen sind – so steht es ebenfalls im NAPW – „durch die drohenden Ausbeutung- und Missbrauchsrisiken besonders gefährdet.“ (S.12.) Diese Gruppe hat in der Regel aufgrund des Leistungsausschlusses nicht einmal Zutritt zu Notunterkünften (S. 13.)

 Bei den besonderen Herausforderungen werden richtigerweise Gewalt an Obdachlosen, von der Frauen in besonderer Weise betroffen sind, das – vergleichsweise – neue Problem digitaler Teilhabe sowie die Frage der Unterbringung genannt.

Der NAPW enthält eine durchaus sinnvolle Analyse, die eigentlich eine gute Grundlage für politische Schlussfolgerungen, also eine Orientierung an der Systematik Ursachen, Problemgruppen und besondere Herausforderungen des NAPW. Das findet allerdings nicht statt. In den „Leitlinien zur Überwindung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit“ steht vieles Richtige, sie wirken aber etwas unsystematisch und sind noch lückenhaft. Es wäre sinnvoll, im weiteren Prozess explizite Maßnahmenkataloge für die genannten Personengruppen und Herausforderungen zu entwickeln und sich noch stärker an den herausgearbeiteten Ursachen zu orientieren.

Der im Nationalen Aktionsplan dargestellte Maßnahmenkatalog umfasst wichtige und richtige Punkte. Die meisten von diesen Maßnahmen passieren jedoch schon, manche bereits seit Jahren –mit sichtbarem Erfolg, aber eben mitnichten ausreichend, um Obdachlosigkeit zu überwinden. Es ist wichtig, die Dinge zu benennen, die wir bereits geschafft oder angestoßen haben. Allerdings ist die Überbetonung der Versorgung mit bezahlbarem Wohnraum nicht der Weisheit letzter Schluss. Prävention und Aufklärung – also transparente, leicht zugängliche Informationen sowie Unterstützung bei drohendem Wohnraumverlust sind genauso wichtig.

Bei der Frage der Prävention sollte zwischen primärer Prävention (wohnungspolitische und sozialpolitische Maßnahmen: wie wird ausreichender bezahlbarer Wohnraum geschaffen und wie werden die Menschen in die Lage versetzt ihre Miete zu bezahlen bzw. verhindert, dass sie das nicht können) und sekundärer Prävention (wie wird unmittelbar drohende Wohnungslosigkeit präventiv verhindert) unterschieden werden.

Neben der Prävention bleibt die Bekämpfung bereits entstandener Wohnungs- und Obdachlosigkeit ein weiterer zentraler Baustein. Hierzu zählen, neben bereits genannten Maßnahmen aus grüner Sicht der flächendeckende Ausbau von Housing First Angeboten, überall dort wo dies in den Kommunen und Ländern gewünscht und gebraucht wird.

Politischer Wille allein holt keinen Menschen runter von der Straße in ein eigenes Zuhause. Der politische Wille kostet kein Geld, die Erreichung des Ziels 2030 schon. Hierfür braucht es eine klare Haltung und das gemeinsame Bekenntnis der Ampel dafür Geld in die Hand zu nehmen und an den richtigen Stellen ausgeglichen zu investieren: Bei der Bestandssicherung und beim Neubau genauso wie beim Zugang zu Sozialleistungen für alle Betroffenen, sowie beim Zugang sozialer Träger zu Mitteln für die Umsetzung von Housing First Projekten vor Ort.

Wir fragen und regen gleichzeitig an: Wie löst der Staat die Problematik auf, dass Preise für Mieten – v.a. in urbanen Räumen – stark steigen und Wohnraum gleichzeitig knapp wird? Die Untersuchung des Konsortiums GISS/Kantar Public im Jahr 2022 hat ergeben, dass 39 Prozent der Wohnungslosen (verdeckt und ohne Unterkunft) in Deutschland noch nie über eine eigene Wohnung verfügt haben! Wir brauchen eine ehrliche Debatte über einen diskriminierungsfreien Zugang zu Wohnraum, der für alle Einkommensgruppen bezahlbar sein muss, denn Wohnen ist ein Menschenrecht.

Wir Grüne im Bundestag wünschen uns von der Bundesregierung die im Koalitionsvertrag vereinbarten Punkte umzusetzen: Wir brauchen eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe die sich eingehend mit der Thematik obdachloser EU-Bürger*innen befasst und konkrete Maßnahmen vorschlagen soll, wie den Menschen vor Ort in den betroffenen Kommunen geholfen und auch für diese Gruppe Obdachlosigkeit überwunden werden kann. Außerdem bedeutet die Förderung von Housing First Projekten finanzielle Zusagen und die Abbildung im Bundeshaushalt. Für die weiteren Etappen erwarten wir außerdem eine enge Einbindung und Beteiligung (ehemals) von Wohnungslosigkeit Betroffener Menschen. Sie sind Expertinnen und Experten in eigener Sache und werden den Prozess bereichern.

Wie kann der Bund (gemeinsam mit den Ländern) die Rahmenbedingungen und Strukturen gestalten, damit die Kommunen in die Lage versetzt werden vor Ort zu handeln damit Wohnungs- und Obdachlosigkeit bis 2030 überwunden wird: zielgenau, freundlich und auf Augenhöhe sowie kosten- und ressourcenschonend? Meines Erachtens gelingt das nur mit klaren politischen Maßnahmen und Regeln mit zugrunde gelegtem Finanzplan.

Zur Bewertung der Grünen Bundestagsfraktion zum Nationalen Aktionsplan.

Zum Nationalen Aktionsplan.

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Pressemitteilung | Beschluss des Nationalen Aktionsplans gegen Wohnungslosigkeit im Bundeskabinett https://strengmann-kuhn.de/pressemitteilung-beschluss-des-nationalen-aktionsplans-gegen-wohnungslosigkeit-im-bundeskabinett/ Wed, 24 Apr 2024 12:03:31 +0000 https://strengmann-kuhn.de/?p=6087 Am 24.4.2024 hat das Bundeskabinett den Nationalen Aktionsplans gegen Wohnungslosigkeit beschlossen. Ein guter erster Schritt, es müssen viele weitere folgen.

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Anlässlich des heute im Bundeskabinett beschlossenen “Nationalen Aktionsplans gegen Wohnungslosigkeit” erklären Hanna Steinmüller, Mitglied im Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen, und Wolfgang Strengmann-Kuhn, Obmann im Ausschuss für Arbeit und Soziales:

Seit heute hat Deutschland endlich eine nationale Strategie zur Überwindung von Wohnungslosigkeit. Seit langem haben wir Grüne uns für eine solche nationale Strategie eingesetzt. Der “Nationale Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit” hat alle politischen Akteure an einen Tisch gebracht. Bund, Länder, Kommunen, Sozialverbände, Selbstvertretungen sowie Wohnungswirtschaft haben sich gemeinsam auf diesen Aktionsplan mit Leitlinien und über 30 erste Maßnahmen geeinigt. Das gemeinsame Ziel: Wohnungslosigkeit bis 2030 zu überwinden. Der heutige Beschluss im Kabinett ist ein guter erster Schritt und zeigt, dass wir dieses Ziel ernst nehmen.

Denn klar ist auch: Ein Strategiepapier ist kein Mietvertrag. Der Beschluss ist erst der Anfang – jetzt müssen wir die vereinbarten Maßnahmen schnell umsetzen, um Wohnungslosigkeit zu überwinden. Außerdem muss die Strategie über die kommenden Jahre hinaus weiterentwickelt und um Maßnahmen erweitert werden, damit wir bis 2030 allen Menschen eine Wohnung anbieten können. Dazu müssen alle bisher beteiligten Akteure weiter konsequent an einem Strang ziehen. Dennoch fehlen wichtige Elemente, um Wohnungslosigkeit nachhaltig zu überwinden: Um Mieter*innen vor dem Wohnungsverlust zu schützen, muss die Neuregelung der Schonfristzahlung und die Absenkung der Kappungsgrenze unbedingt bald umgesetzt werden. Wir brauchen weitere Instrumente für sicheres Wohnen, wie das kommunale Vorkaufsrecht und die Wohngemeinnützigkeit. Außerdem sollten sich Bund und Länder für 2025 auf ein Bundesprogramm “Housing First” verständigen um gezielt Wohnraum für wohnungslose Menschen zu schaffen. So lösen wir das Menschenrecht auf Wohnen endlich ein.

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Medienecho | Bericht zu unserem Fachgespräch „Mit Housing First zum Ziel?“ https://strengmann-kuhn.de/medienecho-bericht-zu-unserem-fachgespraech-mit-housing-first-zum-ziel/ Mon, 30 Oct 2023 13:30:07 +0000 https://strengmann-kuhn.de/?p=5836 Die Ampel-Koalition hat in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, bis zum Jahr 2030 Wohnungslosigkeit zu überwinden. Das Fachgespräch "Mit Housing First zum Ziel?", dass die Grüne Bundestagsfraktion am 26.10. veranstaltete, befasste sich mit einem vielversprechenden Ansatz auf diesem Weg. Hierzu berichtete die taz ausführlich.

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Die Ampel-Koalition hat in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, bis zum Jahr 2030 Wohnungslosigkeit zu überwinden. Das Fachgespräch „Mit Housing First zum Ziel?“, dass die Grüne Bundestagsfraktion am 26.10. veranstaltete, befasste sich mit einem vielversprechenden Ansatz auf diesem Weg.

Hierzu berichtet Jasmin Kalarickal am 29.10.2023 ausführlich für die taz im Artikel „US-Ansatz „Housing First“: Vision gegen Obdachlosigkeit?“. Unter anderem:


„Deutschland ist vergleichsweise spät dran“, sagte Grünenpolitiker Wolfgang Strengmann-Kuhn. Er sei aber stolz, dass es einen nationalen Aktionsplan geben soll, für den sich die Grünen lange stark gemacht hätten.


Hier finden Sie den kompletten Artikel zum Nachlesen.

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Veranstaltungsankündigung | Mit Housing First zum Ziel? – Wohnungslosigkeit bis 2030 überwinden https://strengmann-kuhn.de/veranstaltungsankuendigung-mit-housing-first-zum-ziel-fachgespraech-der-gruenen-bundestagsfraktion/ Mon, 02 Oct 2023 10:21:43 +0000 https://strengmann-kuhn.de/?p=5739 Am 26.10.23 findet um 15 Uhr bis 16:30 ein digitales Fachgespräch mit mir und Hanna Steinmüller zum Thema Housing First statt. Mehr Hintergrundinfos und Infos zur Anmeldung hier.

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Am 26.10.23 findet um 15 Uhr bis 16:30 ein digitales Fachgespräch mit mir und Hanna Steinmüller zum Thema Housing First statt.

Housing First ist in aller Munde. Die Modellprojekte – auch in Deutschland – häufen sich, die Auswertungen aus Berlin, Düsseldorf oder Bremen sind positiv. Das Projekt Housing First Berlin wurde jüngst sogar verstetigt. Die Ampelkoalition hat sich zum Ziel gesetzt, die Wohnungslosigkeit bis 2030 zu überwinden. Das international bekannte Housing First-Konzept soll hierbei eine zentrale Rolle als Ergänzung zu bestehenden Hilfeangeboten dienen. Kann eine deutschlandweite Housing First-Strategie die Umsetzung dieses ambitionierten Ziels wirkungsvoll unterstützen? Und wenn ja, wie kann das gelingen? Wie kann Housing First als Regelinstrument etabliert und deutschlandweit etabliert werden, überall dort wo es Bedarfe gibt? Und wie kann der Bund die Länder und Kommunen konkret unterstützen? Was sind die Hürden vor Ort? Diese und weitere spannende Fragen möchten wir mit Expert*innen aus der Forschung und aus der Praxis diskutieren.

Anmeldungen bitte über die Homepage der grünen Bundestagsfraktion. Der Anmeldelink findet sich hier.

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Pressemitteilung | Tag der wohnungslosen Menschen: Obdach- und Wohnungslosigkeit überwinden https://strengmann-kuhn.de/tag-der-wohnungslosen-menschen-obdach-und-wohnungslosigkeit-ueberwinden/ Mon, 11 Sep 2023 09:51:31 +0000 https://strengmann-kuhn.de/?p=5650 Anlässlich des Tages der wohnungslosen Menschen am 11. September 2023 erinnern wir an die schwierige Situation der Betroffenen und setzen Hoffnung in den Nationalen Aktionsplans gegen Wohnungslosigkeit, der aktuell erarbeitet wird.

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Anlässlich des Tages der wohnungslosen Menschen am 11. September 2023 erklären Hanna Steinmüller, Mitglied im Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen, und Wolfgang Strengmann-Kuhn, Obmann im Ausschuss für Arbeit und Soziales:

Eine Wohnung haben bedeutet: Einen Schutzraum zu haben, ein eigenes Badezimmer, eine Küche. Zugang zu haben zu frischem Wasser und zu digitalen Medien. Teilnehmen zu können am gesellschaftlichen Leben. Für mehr als 260.000 wohnungslose Menschen in Deutschland ist das aktuell nicht möglich. Sie wohnen in Notunterkünften, kommen zeitweise bei Bekannten unter, oder leben auf der Straße. Wer wieder eine Wohnung finden will, trifft auf viele Herausforderungen: Von negativen Schufa-Auskünften, über gesellschaftliche Stigmata, bis zur fehlenden Verfügbarkeit von bezahlbaren Wohnungen.

Die Ampel-Koalition hat sich vorgenommen, bis 2030 Obdach- und Wohnungslosigkeit zu überwinden. Um dieses Ziel zu erreichen, braucht es eine Gesamtstrategie. Diese wird aktuell von Regierung, Verbänden und Betroffenen gemeinsam im Rahmen des Nationalen Aktionsplans gegen Wohnungslosigkeit erarbeitet und soll noch in diesem Jahr im Kabinett beschlossen werden. Für uns ist dabei zentral, dass Maßnahmen gefunden werden, die einerseits die Situation in den Notunterkünften verbessern, etwa durch einheitliche Mindeststandards. Andererseits wollen wir Menschen dabei helfen, schnell wieder eine eigene Wohnung zu finden – beispielweise durch die Förderung von Housing-First-Konzepten. Außerdem wollen wir den Verlust der eigenen Wohnung verhindern und dazu endlich Lücken im Mietrecht schließen.

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Pressemitteilung | Obdachlosigkeit bis 2030 überwinden – Nationaler Aktionsplan startet https://strengmann-kuhn.de/obdachlosigkeit-bis-2030-ueberwinden-nationaler-aktionsplan-startet/ Mon, 19 Jun 2023 14:00:21 +0000 https://strengmann-kuhn.de/?p=5495 Der Nationale Aktionsplan zur Überwindung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit wird ab dem 19.6.2023 erarbeitet. Damit ist ein zentrales Wohnungs- und sozialpolitisches Projekt der Ampel-Koalition auf den Weg gebracht.

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Anlässlich der Auftaktveranstaltung zur Erarbeitung eines Nationalen Aktionsplans zur Überwindung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit erklären Hanna Steinmüller, Mitglied im Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen, und Wolfgang Strengmann-Kuhn, Obmann im Ausschuss für Arbeit und Soziales:

„Endlich startet am Montag im Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen die Erarbeitung eines Nationalen Aktionsplans, der Maßnahmen zur Überwindung der Wohnungs- und Obdachlosigkeit bis 2030 vorschlagen soll. Wir Bündnisgrüne begrüßen das ausdrücklich, denn erstmals übernimmt der Bund damit mehr Verantwortung für dieses komplexe Thema. Zentral ist, dass hierbei Bund, Länder und Kommunen an einem Strang ziehen und die Erarbeitung des Nationalen Aktionsplans gemeinsam mit Verbänden und mit von Wohnungslosigkeit Betroffenen erfolgt.

Dieser Plan muss wirkungsvolle sozial- und wohnungspolitische Maßnahmen zur Überwindung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit beinhalten und dabei einen Fokus auf die Prävention von Wohnungslosigkeit legen. Für uns wichtige Mittel sind hierbei ein besserer Mieter*innenschutz, die Bereitstellung von deutlich mehr bezahlbarem Wohnraum sowie die Einführung einer „Neuen Wohngemeinnützigkeit“. Außerdem braucht es für die Überwindung der Obdachlosigkeit den flächendeckenden Ausbau von Housing-First-Projekten in Ergänzung zum bestehenden Hilfesystem. Zusätzlich braucht es ein soziales Sicherungssystem, das das Existenzminimum sicherstellt, verdeckte Armut bekämpft und so Teilhabe am gesellschaftlichen Leben für alle ermöglicht.”

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Ein-Jahr-und-100-Tage-Bilanz der Ampel zur Armutsbekämpfung – und ein Blick darüber hinaus https://strengmann-kuhn.de/ein-jahr-und-100-tage-bilanz-der-ampel-zur-armutsbekaempfung-und-ein-blick-darueber-hinaus/ Thu, 04 May 2023 13:18:00 +0000 https://strengmann-kuhn.de/?p=5464 Am 21.3. fand in Köln-Porz die Armutsbekämpfungskonferenz des Bundesverbandes Netzwerke von Migrant*innenorganisationen (BV NeMO) in Zusammenarbeit mit dem Kölner Verbund der Migrantenorganisationen KVMO e.V. statt. Hier saß ich zusammen mit Michael Stiefel vom Armutsnetzwerk e.V., Dr. Melanie Hartmann von der Diakonie und dem Heidelberger Bündnis gegen Armut und Ausgrenzung gemeinsam auf einem spannenden Podium mit dem Titel „Auf dem Weg zur Armutsfestigkeit? Die Ampel nach 100 Tagen und einem Jahr“. Im Nachgang habe ich meinen Beitrag verschriftlicht und auch einen Blick gewagt darüber hinaus, also in die Zukunft.

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Verschriftlichter Beitrag, den ich bei der Armutsbekämpfungskonferenz des Bundesverbandes Netzwerke von Migrant*innenorganisationen (BV NeMO) in Zusammenarbeit mit dem Kölner Verbund der Migrantenorganisationen KVMO e.V. mündlich gehalten habe:

Wolfgang Strengmann-Kuhn, Bundestagsabgeordneter, Bündnis 90/ Die Grünen

In Deutschland gibt es seit über 15 Jahren ein sehr hohes Armutsniveau. Die Armutsquote liegt bei über 15% – im Verhältnis zu den Jahrzehnten davor ist das ein Rekordniveau. Mit Armut ist gemeint, dass Menschen nicht die Mittel haben, um an dem üblichen Lebensstandard in einem Land teilhaben können. Das wird üblicherweise als relative Armut bezeichnet. Darüber hinaus gibt es in Deutschland aber auch extreme Armut, z.B. von Menschen, die keine Wohnung haben und auf der Straße leben.

Ziel sollte nicht nur sein, Armut zu reduzieren, sondern möglichst ganz abzuschaffen. Das ist in einem reichen Land wie Deutschland auch möglich. Um dieses Ziel, die Beseitigung der Armut, zu erreichen, ist es notwendig, auch über eine gerechtere Verteilung des vorhandenen Reichtums und eine höhere Besteuerung von hohen Einkommen und Vermögen zu reden. Da die Ampel sich darauf verständigt hat, keine Steuern zu erhöhen, sind die aktuell die finanziellen Mittel zur Armutsbekämpfung allerdings begrenzt. Trotzdem hat die Ampel aber auch in Bezug auf die Armutsbekämpfung einiges erreicht und hat sich darüber hinaus auch noch einiges vorgenommen.

Eine der ersten Maßnahmen der Ampel-Koalition war eine deutliche Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro. Das war in Bezug auf Armutsvermeidung deswegen wichtig, weil es bis dahin nicht garantiert war, dass eine vollzeiterwerbstätige Person netto einen Lohn über dem eigenen Existenzminimum hat. Ziel des Mindestlohns sollte sein, dass er so hoch ist, dass eine Person, die alleinstehend ist und Vollzeit arbeitet, nicht arm wird. Das wurde mit der Anhebung des Mindestlohns erreicht. Das reicht aber noch nicht. Erstens sollte für Erwerbstätige der Lohn nicht nur ein bisschen über der Armutsgrenze liegen. Deshalb hat sich die Regierungskoalition vorgenommen, die Tarifbindung zu stärken, insbesondere durch ein Tariftreuegesetz, bei dem Vergaben des Bundes an die Einhaltung von Tarifverträgen gebunden ist. Zweitens reichen hohe Löhne alleine noch nicht zur Armutsvermeidung aus, weil er  nämlich dann nicht vor Armut schützt, wenn nicht Vollzeit gearbeitet wird und/oder Kinder bzw. andere Familienangehörige mitversorgt werden müssen.

Hier braucht es weitere Maßnahmen, vor allem eine stabile Grundsicherung. Hier hat sich die Ampel vorgenommen, die bisherige „Grundsicherung für Arbeitsuchende“ (im Volksmund „Hartz IV“ genannt) zu ersetzen. Die neue Grundsicherung heißt seit Anfang des Jahres Bürgergeld. Ziel des Bürgergelds ist vor allem ein anderer Umgang der Jobcenter mit den Menschen, die finanzielle Unterstützung brauchen. Das Bürgergeld setzt auf Kooperation und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit auf Augenhöhe, bei der die Wünsche der Menschen eine größere Rolle spielen. Statt schnelle Vermittlung in den Arbeitsmarkt soll es nachhaltige Unterstützung, insbesondere durch eine stärkere Förderung von Qualifikation und Weiterbildung geben. Neben diesen strukturellen Veränderungen wäre es auch notwendig gewesen, die Leistungen, die so genannten Regelsätze, anzuheben. Bündnis 90/ Die Grünen haben sich dafür eingesetzt, es war aber in der Ampel-Koalition nicht durchsetzbar. Immerhin gab es einen besseren Ausgleich für die Inflation als das vorher geplant war. Darüber hinaus gibt es beim Bürgergeld für einzelne Gruppen mehr Geld. So gibt es in Phasen von Weiterbildung, bei der ein Abschluss angestrebt wird, ein Weiterbildungsgeld von 150 Euro monatlich, das zusätzlich zum Bürgergeld gezahlt wird. Auch Erwerbstätige, die Bürgergeld erhalten, haben bis zu 50 Euro mehr Geld, weil das eigene Einkommen nicht mehr so stark angerechnet wird wie bei „Hartz IV“, wenn sie mehr als geringfügig arbeiten. Last but not least hat die Ampelkoalition für Kinder die Leistung bereits seit Juli letzten Jahres um 20 Euro pro Monat angehoben („Kindersofortzuschlag“).

Bereits in diesem Jahr ist ein zweites Bürgergeld-Gesetz geplant. Dabei geht es um eine weitere Verbesserung bei den Maßnahmen zur Unterstützung für Menschen, die Arbeit suchen. Darüber hinaus geht es um bessere Leistungen für Erwerbstätige. Es ist wichtig zu betonen, dass nicht alle, die Bürgergeld beziehen, arbeitslos sind. Tatsächlich ist das sogar weniger als die Hälfte aller Beziehenden. Von denen, die Bürgergeld erhalten, sind mehr Menschen erwerbstätig als langzeitarbeitslos. Wie beschrieben, wurde für diese Gruppe die Anrechnung von Einkommen schon im ersten Bürgergeldgesetz verbessert. Im zweiten Bürgergeldgesetz soll die Anrechnung von Einkommen zusätzlich verbessert und gerechter gestaltet werden, denn heute wird bei Einkommen über 1000 Euro das eigene Einkommen zu 90% oder sogar vollständig angerechnet werden. Das will die Ampel ändern und damit die Einkommen von erwerbstätigen Armen verbessern. Davon werden vor allem Alleinerziehende und Selbständige profitieren und so besser vor Armut geschützt.

Das größte sozialpolitische Projekt der Ampelkoalition ist die Kindergrundsicherung. Jedes fünfte Kind in Deutschland lebt in Armut. Diese Zahl ist seit Jahren weitgehend konstant. Deswegen ist ein Ziel der Kindergrundsicherung, Kinderarmut zu verringern. Das ist aber nicht das einzige Ziel: Es geht insgesamt darum, Kinder besser zu unterstützen und die finanzielle Unterstützung von Familien gerechter zu gestalten. So ist es in Deutschland so, dass Menschen mit höherem Einkommen mehr Geld vom Staat bekommen als mit mittleren Einkommen. Wichtig ist, dass die Leistungen bei denen ankommen, die sie brauchen. Das ist in Deutschland nicht der Fall. Deswegen ist ein zentraler Ansatz der Kindergrundsicherung das System zu vereinfachen, zu entbürokratisieren und von der Holschuld der Betroffenen zu einer Bringschuld des Staates zu kommen. Bisher beziehen teilweise nur ein Drittel der Anspruchsberechtigten die ihnen zustehenden Leistungen. Durch die Kindergrundsicherung soll das auf möglichst 100% steigen. Viele arme Kinder haben zumindest einen Elternteil, der erwerbstätig ist, und gerade bei dieser Gruppe ist die Inanspruchnahme der Leistungen sehr gering. Das kann aus Scham sein. Es kann sein, dass die bürokratischen Hürden für die Antragstellung zu hoch sind. Zu einem großen Teil kennen viele gar nicht die Leistungen oder wissen nicht, dass sie als Erwerbstätige einen Anspruch haben. Schon dadurch, dass diese Menschen die finanzielle Unterstützung bekommen, die ihnen zustehet, lässt sich die Kinderarmut verringern. Darüber hinaus reicht die bisherige Höhe der Leistungen nicht aus. Die Ampel-Koalition hat sich deswegen vorgenommen, das Existenzminimum von Kindern neu zu berechnen und zu erhöhen. Mit dem Kindersofortzuschlag gab es bereits einen ersten Schritt der Erhöhung.

Ein weiteres Projekt der Ampel ist die Überwindung von Obdachlosigkeit und Wohnungslosigkeit bis 2030. Dazu soll es einen Nationalen Aktionsplan geben, der zusammen mit Ländern, Kommunen, aber auch in Kooperation mit Verbänden und Betroffenen-Organisationen erstellt werden soll. Das Bundesministerium für Wohnen wird noch in diesem Jahr mit einem Prozess zur Erstellung des Aktionsplans beginnen, um dieses ambitionierte Ziel zu erreichen. Ein wichtiger Baustein dafür ist der so genannte „Housing First“-Ansatz, bei dem möglichst allen Obdachlosen eine Wohnung angeboten werden soll.

Die Ampel-Koalition hat schon einiges gegen Armut auf den Weg gebracht und noch einiges geplant. Reicht das aus? Mitnichten! Denn das sind nur erste Schritte, die nach der nächsten Bundestagswahl fortgesetzt werden müssen.

Was ist noch zu tun, um Armut nachhaltig zu verringern?

Erstens müssen die finanziellen Leistungen so hoch sein, dass sie auch wirklich vor Armut schützen. Der Regelsatz der Grundsicherung muss dazu neu berechnet und deutlich erhöht werden. Derzeit wird der Regelsatz durch verschiedene Rechentricks künstlich klein gerechnet und müsste eigentlich mindestens 150 bis 200 Euro pro Monat höher sein.

Zweitens müssen alle, die eine finanzielle Grundsicherung brauchen auch einen Anspruch darauf haben. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass eine existenzsichernde Grundsicherung ein Grundrecht und Menschenrecht ist. Trotzdem erhalten Geflüchtete eine Leistung nach dem so genannten Asylbewerber-Leistungs-Gesetz (AsylbLG), die noch unter der Leistung beim Bürgergeld liegt. Unter anderem deswegen setzen sich Bündnis 90/ Die Grünen dafür ein, dass das AsylbLG abgeschafft wird und Geflüchtete ebenfalls einen Anspruch auf Bürgergeld erhalten. Das Beispiel der Geflüchteten aus der Ukraine hat gezeigt, wie sinnvoll das ist. Menschen, die aus dem EU-Ausland nach Deutschland kommen und hier nach Arbeit suchen, können sogar ganz von Grundsicherung ausgeschlossen werden. Wer aus dem EU-Ausland kommt und erwerbstätig ist, hat übrigens von Anfang an einen Anspruch auf Bürgergeld, wenn das Einkommen zu niedrig ist. Ich finde, das sollte für alle gelten, die hier leben. 

Drittens muss die Unterstützung auch bei den Menschen, die es brauchen, ankommen. Es wird geschätzt, dass ein Drittel bis die Hälfte der Anspruchsberechtigten keine Grundsicherung bezieht (so genannte „verdeckt Arme“). Da es sich dabei um ein Grundrecht handelt, ist nach meinem Dafürhalten der Staat in der Verantwortung, die Hürden für die Inanspruchnahme abzubauen. Wie bei der Kindergrundsicherung geplant, sollte der Staat auch bei Erwachsenen eine Bringschuld haben, um die Existenzsicherung zu garantieren. Die einfachste Möglichkeit dafür wäre die Auszahlung eines Grundeinkommens an alle, die dauerhaft in Deutschland leben.

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Rede | Debatte im Bundestag zu Housing First gegen Obdachlosigkeit und Wohnungslosigkeit https://strengmann-kuhn.de/rede-housing-first/ Fri, 10 Feb 2023 15:51:23 +0000 https://strengmann-kuhn.de/?p=5315 Die Ampel-Koalition hat sich vorgenommen, Obdachlosigkeit und Wohnungslosigkeit zu beseitigen. Für uns ist klar: Housing First ist dafür ein zentraler Baustein.

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Protokoll der Rede vom 10.02.2023 im Deutschen Bundestag

Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Frau Staatssekretärin! Liebe Frau Senatorin! In Deutschland leben über 30 000 Menschen auf der Straße, überwiegend deshalb, weil sie dort leben müssen. Nach dem ersten Wohnungslosenbericht, den die Bundesregierung vorgelegt hat, sind es 37 400 Menschen – geschätzt. Offizielle amtliche Zahlen gibt es dazu leider immer noch nicht; da müssen wir noch nachbessern. Über 30 000 Menschen, die auf der Straße leben müssen, in einem reichen Land wie Deutschland: Das ist ein Skandal, den wir beenden müssen!

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)

Ich habe schon viele Diskussionen hier geführt. Vor allen Dingen die Union hat immer gesagt: Der Bund ist dafür überhaupt nicht zuständig. Überlassen wir das den Kommunen, vielleicht noch den Ländern. – Nach den vielen Diskussionen ist es diese Koalition, die sich vorgenommen hat, bis 2030 Wohnungs- und Obdachlosigkeit zu beenden. Wir gehen also den Weg dahin, dass in Deutschland tatsächlich niemand mehr wohnungs- und obdachlos ist.

Dafür braucht es viele Maßnahmen, aber für uns ist klar: Housing First ist ein ganz zentraler Baustein. Sie haben es auch an den Reden der Kolleginnen und Kollegen aus den anderen Fraktionen der Ampel gemerkt: Da rennen Sie bei uns offene Türen ein. Die Delegationsreise nach Finnland ist schon angesprochen worden – das ist das Musterland, was Housing First angeht; es ist nicht das einzige, aber eines der Musterländer -, auf der sich die Ministerin und die Abgeordneten das vor Ort angucken.

Die Arbeit in der Koalition dazu nimmt jetzt Fahrt auf. Die Vorlage des Aktionsplans ist für dieses Jahr geplant; das ist bei der Ministerin jetzt ganz oben auf der Agenda. Was uns wichtig ist – das hat auch die Staatssekretärin gesagt -, ist, dass auch die Betroffenen mit einbezogen werden, mit gehört werden. Ich habe mich sehr gefreut, dass die Ministerin sich vor wenigen Tagen mit Vertretungen der Wohnungslosen getroffen hat. Auch das ist wichtig: dass die Betroffenen mit gehört werden, wenn es darum geht, Wohnungslosigkeit zu beseitigen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)

Es braucht aber, wie gesagt, viele Maßnahmen. Housing First ist ganz wichtig für die Betroffenen, aber wir müssen natürlich auch durch Wohnungspolitik präventiv agieren; dazu haben viele etwas gesagt. Wohnungsgemeinnützigkeit ist uns als Grünen besonders wichtig. Aber wir brauchen auch sozialpolitische Maßnahmen und eine bessere soziale Absicherung. Die Bürgergeldreform, die Verbesserung beim Wohngeld und die Einführung der Kindergrundsicherung sind Vorhaben, die wir zum Teil umgesetzt haben und zum Teil noch umsetzen wollen, mit denen wir die soziale Absicherung verbessern, damit die Menschen sich eine Wohnung leisten können.

Wir müssen auch – das hat die Senatorin eben schon gesagt – das Problem mit den EU-Bürgerinnen und -Bürgern angehen; viele Menschen, die auf der Straße leben, kommen aus dem EU-Ausland. Auch da geht die Ampelkoalition ran: Wir haben im Koalitionsvertrag vereinbart, uns das Problem „Obdachlosigkeit von EU-Bürgerinnen und -Bürgern“ noch mal explizit anzuschauen. Auch da müssen wir aktiv werden und nach Lösungen suchen. Nach Meinung von uns Grünen braucht es da ebenfalls eine verbesserte soziale Absicherung.

Wenn wir gemeinsam darangehen – alle demokratischen Parteien, von der Linken bis zur CDU, von der ich jetzt auch konstruktive Beiträge gehört habe -, dann können wir es tatsächlich schaffen, dass bis 2030 niemand mehr auf der Straße leben muss.

Vielen Dank.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der Abg. Rainer Semet (FDP) und Susanne Hennig-Wellsow (DIE LINKE))

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