hier<\/a>.<\/strong><\/p>\n\n\n\nMehr als drei Millionen Menschen in Deutschland sind erwerbst\u00e4tig und haben trotzdem ein Einkommen unterhalb der Armutsgrenze. 1,2 Millionen Erwerbst\u00e4tige stocken ihre Arbeitseinkommen sogar durch Hartz-IV-Leistungen auf. Werden die Familienangeh\u00f6rigen mit hinzugez\u00e4hlt, leben insgesamt \u00fcber 2,5 Millionen Menschen von Hartz IV, obwohl mindestens eine Person im Haushalt erwerbst\u00e4tig ist. Und dabei sind die Erwerbst\u00e4tigen noch nicht eingerechnet, die zwar einen Anspruch auf Hartz IV h\u00e4tten, diesen jedoch nicht wahrnehmen. Sei es, weil sie nicht wissen, dass sie einen Anspruch h\u00e4tten, oder weil sie sich der B\u00fcrokratie und oft auch Willk\u00fcr der Jobcenter nicht aussetzen wollen.<\/p>\n\n\n\n
Seit Anfang des Jahres gibt es einen Mindestlohn, der das Ziel hat, dass jemand, der in Vollzeit erwerbst\u00e4tig ist, davon auch leben kann. Das ist gut und richtig. Nur, den meisten von Armut betroffenen Erwerbst\u00e4tigen n\u00fctzt der Mindestlohn nichts. Denn er sch\u00fctzt nur vor Armut, wenn gleichzeitig drei Bedingungen erf\u00fcllt sind: Es muss sich um eine abh\u00e4ngige Besch\u00e4ftigung handeln, es muss eine Vollzeitt\u00e4tigkeit sein und es darf keine weiteren Mitglieder im Haushalt geben, die mitversorgt werden m\u00fcssen. Diese Bedingungen erf\u00fcllen nur zehn Prozent der Erwerbst\u00e4tigen, die gleichzeitig Hartz-IV-Leistungen beziehen (sogenannte \u201eAufstocker\u201c). Die \u00fcberwiegende Mehrheit der erwerbst\u00e4tigen Armen ist trotz Mindestlohn auch weiterhin auf aufstockende Hartz IV-Leistungen angewiesen.<\/p>\n\n\n\n
So wird die zunehmende Zahl von Selbst\u00e4ndigen, die ein Einkommen unterhalb des Existenzminimums beziehen, nicht von dem Mindestlohn erreicht. Denn dieser greift nur bei abh\u00e4ngig Besch\u00e4ftigten. Zudem wird auch der gro\u00dfe Teil der armen Erwerbst\u00e4tigen mit Kindern nicht erreicht. Sie sind oftmals nur deshalb arm, weil sie Kinder haben. Bei fast der H\u00e4lfte der Kinder, die Hartz IV beziehen, ist mindestens ein Elternteil erwerbst\u00e4tig, oftmals sogar in Vollzeit. Selbst f\u00fcr Vollzeiterwerbst\u00e4tige reicht der Mindestlohn nur f\u00fcr sie selbst. Er reicht jedoch nicht, wenn Kinder mitversorgt werden m\u00fcssen. Armut trotz Erwerbst\u00e4tigkeit und Kinderarmut sind auf diese Weise eng miteinander verbunden. Hinzu kommt, dass der Mindestlohn nicht einmal f\u00fcr den Erwerbst\u00e4tigen selbst reicht, wenn dieser nicht Vollzeit arbeitet. Jedoch sollte sich auch eine regul\u00e4re, sozialversicherungspflichtige Teilzeitbesch\u00e4ftigung lohnen. Wer mehr als geringf\u00fcgig besch\u00e4ftigt ist, sollte nicht auf Hartz IV angewiesen sein.<\/p>\n\n\n\n
Kinder d\u00fcrfen nicht zu Armut f\u00fchren<\/h3>\n\n\n\n Erwerbst\u00e4tige mit kleinen und zur Existenzsicherung nicht ausreichenden Einkommen haben Anspruch auf aufstockendes Hartz IV. Dieses wird jedoch oftmals nicht beantragt, und das ist auch nur zu verst\u00e4ndlich. Denn Hartz IV ist gar nicht auf die Bedarfe von Erwerbst\u00e4tigen ausgerichtet, sondern auf die von Arbeitslosen. Dabei m\u00fcssen Erwerbst\u00e4tige nicht in den Arbeitsmarkt integriert werden, denn sie sind ja schon erwerbst\u00e4tig. Trotzdem werden sie durch ausufernde Pr\u00fcfungen und Kontrollen seitens der Jobcenter unn\u00f6tig mit B\u00fcrokratie \u00fcberfrachtet.<\/p>\n\n\n\n
Ziel sollte es deswegen sein, mehr als geringf\u00fcgig Erwerbst\u00e4tige ganz aus Hartz IV herauszuholen. Ihr Lebensunterhalt sollte auf andere und f\u00fcr sie unb\u00fcrokratischere Weise gesichert werden. Wir brauchen eine neue, den Mindestlohn erg\u00e4nzende Politik gegen die Armut von Erwerbst\u00e4tigen. Kleine Erwerbseinkommen sollten in neuer Weise mit einem das Existenzminimum garantierenden Transfereinkommen erg\u00e4nzt werden.<\/p>\n\n\n\n
Dazu muss zum einen sichergestellt werden, dass Kinder nicht zu Armut f\u00fchren. Wenn Eltern so viel verdienen, dass es f\u00fcr sie selbst reicht, sollten sie nicht nur auf Grund ihrer Kinder auf Hartz IV angewiesen sein. Die eigentlich daf\u00fcr vorgesehene Leistung, der Kinderzuschlag, erreicht sein Ziel nicht. So werden 87 Prozent der Antr\u00e4ge abgelehnt, und trotzdem beziehen nur rund ein Drittel der eigentlich Berechtigten diese Leistung. Dies zeigt: Viel b\u00fcrokratischer Aufwand, und doch wird Kinder- und Elternarmut nur sehr l\u00fcckenhaft vermindert.<\/p>\n\n\n\n
Aus diesem Grund sollte der Kinderzuschlag durch eine Leistung ersetzt werden, die f\u00fcr alle Kinder unb\u00fcrokratisch das Existenzminimum sichert. Dazu muss der Familienleistungsausgleich zu einer allgemeinen Kindergrundsicherung weiterentwickelt werden. Zumindest sollten in einem ersten Schritt Familien mit kleinen Einkommen ein existenzsicherndes Kindergeld erhalten.<\/p>\n\n\n\n
Auch das Existenzminimum von kinderlosen Selbst\u00e4ndigen und mehr als geringf\u00fcgig besch\u00e4ftigten Teilzeiterwerbst\u00e4tigen sollte au\u00dferhalb von Hartz IV abgesichert werden. Das Einfachste ist eine L\u00f6sung \u00fcber das Finanzamt. Eine zus\u00e4tzliche Bed\u00fcrftigkeitspr\u00fcfung ist dann nicht mehr notwendig. Wer erwerbst\u00e4tig ist und nur ein geringes oder kleines Einkommen bezieht, erh\u00e4lt eine Zahlung vom Finanzamt. Dieser Einkommenszuschlag deckt das Existenzminimum ab. Damit sich zus\u00e4tzliche Erwerbst\u00e4tigkeit lohnt, wird eigenes Einkommen nur zum Teil angerechnet. Dadurch werden auch die Einkommensgruppen, die etwas \u00fcber dem Grundsicherungsniveau liegen, finanziell entlastet.<\/p>\n\n\n\n
Diese beiden Ma\u00dfnahmen zusammen, ein garantiertes Existenzminimum f\u00fcr Kinder und ein Einkommenszuschlag f\u00fcr Erwerbst\u00e4tige, verst\u00e4rken sich als Mittel gegen Armut gegenseitig. Zusammen mit einem regelm\u00e4\u00dfig angepassten Mindestlohn w\u00fcrden sie daf\u00fcr sorgen, dass nicht nur Armut trotz Erwerbst\u00e4tigkeit in Deutschland erheblich reduziert w\u00fcrde, sondern auch Kinderarmut.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"
Der Gastbeitrag erschien am 30.4. in der Frankfurter Rundschau, siehe hier. Mehr als drei Millionen Menschen in Deutschland sind erwerbst\u00e4tig und haben trotzdem ein Einkommen unterhalb der Armutsgrenze. 1,2 Millionen Erwerbst\u00e4tige stocken ihre Arbeitseinkommen sogar durch Hartz-IV-Leistungen auf. Werden die Familienangeh\u00f6rigen mit hinzugez\u00e4hlt, leben insgesamt \u00fcber 2,5 Millionen Menschen von Hartz IV, obwohl mindestens eine Person […]<\/p>\n","protected":false},"author":22,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[14],"tags":[28,29,31],"class_list":["post-2902","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-gastbeitraege-und-interviews","tag-arbeitsmarkt","tag-armut","tag-grundsicherung-hartz-4"],"yoast_head":"\n
Gastbeitrag | Der Mindestlohn ist nicht genug - Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn<\/title>\n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n\t \n\t \n\t \n